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GSG Duo Safety Pads für Kawasaki ZX 10R ´11

Artikelzustand:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neue Sturzpads ohne Orginale Verpackung
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Standort: Deißlingen, Deutschland
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eBay-Artikelnr.:232481626046
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 12:42:34 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Neue Sturzpads ohne Orginale Verpackung”
Herstellernummer
40602k49dssh
Hersteller
GSG

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Zweiradtechnik Zepf GmbH
Hartmut Zepf
Bahnhofstr. 93
78652 Deißlingen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT068002902470
:xaF6268002902470
:liaM-Eed.fpez-kinhcetdariewz@ofni
Link zur OS-Plattform (Online-Streitschlichtungsplattform) der EU: http://ec.europa.eu/consumers/odr
USt-IdNr.:
  • DE 308641459
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zweiradtechnik Zepf GmbH
Inhaber: Hartmut Zepf
 
 
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
 
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Zweiradtechnik Zepf GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den eBay-Marktplatz die Waren von Zweiradtechnik Zepf GmbH erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Zweiradtechnik Zepf GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit Zweiradtechnik Zepf GmbH in eine Geschäftsbeziehung treten.
 
§ 2 Vertragsschluss
 
(1) Vertragsschluss bei Artikeln, die im Angebotsformat Auktion eingestellt sind
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website gibt Zweiradtechnik Zepf GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Zweiradtechnik Zepf GmbH bestimmt dabei einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Zusätzlich bestimmt Zweiradtechnik Zepf GmbH bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis.
b) Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
c) Der Vertrag zwischen Zweiradtechnik Zepf GmbH und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Zweiradtechnik Zepf GmbH der Höchstbietende ist, es sei denn, Zweiradtechnik Zepf GmbH war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Der Vertrag kommt allerdings bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, nicht zustande, wenn das Gebot des Käufers den Mindestpreis nicht erreicht.
 
(2) Vertragsschluss bei Festpreisartikeln
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" oder "Sofort+Neu" gibt Zweiradtechnik Zepf GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab (Festpreisangebot). Zweiradtechnik Zepf GmbH bestimmt dabei einen Festpreis, zu dem das Angebot unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion zu diesem Festpreis angenommen werden kann. Zusätzlich kann das Festpreisangebot von Zweiradtechnik Zepf GmbH mit der Option "Preis Vorschlagen" versehen werden.
b) Der Vertrag zwischen Zweiradtechnik Zepf GmbH und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer über die Bieten-Funktion ein Gebot in Höhe des Festpreises abgibt.
c) Gibt der Käufer im Rahmen der Option "Preis vorschlagen" ein Gebot ab, das unter dem Festpreis liegt, kommt ein Vertrag zustande, wenn Zweiradtechnik Zepf GmbH das Gebot annimmt. Unterbreitet Zweiradtechnik Zepf GmbH dem Käufer ein Gegengebot, gilt das Gebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer das Gegengebot annimmt. Gebot und Gegengebot sind bindend und behalten für 48 Stunden ihre Gültigkeit.
 
§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
 
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von Zweiradtechnik Zepf GmbH.
 
(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.
 
(3) Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
 
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
 
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
 
§ 4 Lieferung, Gefahrübergang
 
(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer im eBay-Angebot aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
 
(2) a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.
b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf den Käufer über, sobald Zweiradtechnik Zepf GmbH den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
 
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Zweiradtechnik Zepf GmbH. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Zweiradtechnik Zepf GmbH nicht zulässig.
 
§ 6 Preise
 
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
 
§ 7 Rücktritt
 
(1) Zweiradtechnik Zepf GmbH ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
 
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
 
§ 8 Gewährleistung
 
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Zweiradtechnik Zepf GmbH trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Zweiradtechnik Zepf GmbH ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr.
 
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für Zweiradtechnik Zepf GmbH und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und Zweiradtechnik Zepf GmbH erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind Zweiradtechnik Zepf GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet Zweiradtechnik Zepf GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr.
 
(3) Liefert Zweiradtechnik Zepf GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann Zweiradtechnik Zepf GmbH vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
 
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Zweiradtechnik Zepf GmbH.
 
§ 9 Haftungsbeschränkung
 
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Zweiradtechnik Zepf GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Zweiradtechnik Zepf GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist
ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Zweiradtechnik Zepf GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
 
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots auf dem eBay-Marktplatz.
 
§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand
 
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
 
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Zweiradtechnik Zepf GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 
§ 11 Salvatorische Klausel
 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
 
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.