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35m² Premium Natursteine Polygonalplatten Fliesen Terrassenplatten 1,3-2,0cm

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eBay-Artikelnr.:133038664618
Zuletzt aktualisiert am 18. Aug. 2023 14:29:35 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Markenlos
Herstellernummer
nicht zutreffend
Produktart
Natursteine
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Demir Natursteingewinnung GmbH & Co. KG
Demir Natursteine
Frauenberger Weg 1
91807 Solnhofen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0120654190
:xaF0899223 54190
:liaM-Emoc.enietsrutan-rimed@dm
Demir Natursteingewinnung GmbH & Co. KG Frauenberger Weg 1 91807 Solnhofen Tel: 09145 602- 10 Fax: 09145 322 99 80 Geschäftsführer Cemalettin Demir Amtsgericht Ansbach HRA 4545 PhG: Demir Natursteingewinnung Verwaltungs-GmbH, Amtsgericht Ansbach HRA 7436 Ust.-ID.-Nr. DE 248 174 332 Online Streitschlichtungsplattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Datenschutz: https://www.demir-natursteine.com/datenschutz.html
USt-IdNr.:
  • DE 248174332
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Demir Natursteingewinnung GmbH & Co. KG
 
1. Geltungsbereich
Sämtlichen Vereinbarungen und Angeboten über den Verkauf von Naturstein-Materialien
liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich
für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten, sind sie kursiv gedruckt.
1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Demir Natursteingewinnung GmbH & Co.
KG (nachfolgend auch „Verkäufer” genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Lieferbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die Demir
Natursteingewinnung GmbH & Co. KG mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Käufer”
genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch
für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie
nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsschluss, Preise und Hinweise
2.1 Vertragsschluss erfolgt durch individuelle Kommunikation (E-Mail oder telefonisch) oder
durch automatisierte Kommunikation (Onlineshop oder Online-Marktplätze). Alle unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten ist. Bestellungen oder
Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Nach Eingang der
Bestellung bzw. des Kaufangebots durch automatisierte Kommunikation erhalten Sie zunächst
eine Bestätigung mit der wir Ihnen den Bestellungseingang bestätigen, welche per E-Mail oder
schriftlich per Post/Fax zugestellt werden kann. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Annahme des Kaufangebots dar. Die Annahme kann entweder schriftlich (Auftragsbestätigung
oder Rechnung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Nach
Eingang der Bestellung durch individuelle Kommunikation kann die Annahme ebenso durch
Auslieferung der Ware oder Übersendung der Rechnung erfolgen.
2.2 Ferner erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen
Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkreten Deckungsgeschäftes mit
unseren Zulieferern. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Das Gleiche gilt bei
Ereignissen höherer Gewalt, wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörung oder sonstigen
unvorhergesehenen Leistungshindernisse.
2.3 Die genannten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige
Preisbestandteile und verstehen sich zzgl. der jeweiligen Versandkosten. (soweit nichts
anderes bestimmt ist).
2.4 Angaben der Verkäuferin zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte,
Maße, Gebrauchswerte und technische Daten) sowie ihre Darstellungen derselben (z.B.
Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die
Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung
voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffungsmerkmale, sondern Beschreibungen
oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen; handelsübliche Abweichungen und
Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische
Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht
beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind.
3. Lieferung und Abnahme
3.1 Für die richtige Auswahl der Natursteinsorte ist allein der Käufer verantwortlich.
3.2 Soweit keine festen Liefertermine vereinbart werden, sind von uns in Aussicht gestellte
Fristen und Termine für Lieferungen stets nur annähernd. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage
der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten
und aller Voraussetzungen, die wir zu erfüllen haben.
3.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
3.4 Ist unsere Leistung infolge von uns nicht zu vertretender Umstände dauernd unmöglich
geworden, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu
vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen,
unvermeidbaren Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch
Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, bei unseren Vorlieferanten
oder in fremden Betrieben eintreten, und von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes
abhängig ist. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer
Leistung informieren und etwaige Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
4. Gefahrübergang
4.1 Ist der Käufer Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Ist der Käufer Unternehmer und wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen
Ort als den Erfüllungsort versandt, geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten,
spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der
zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
4.3 Ist der Käufer Unternehmer und ist die Ware versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Annahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr
mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.4 Ist der Käufer Unternehmer geht die Gefahr bei Abholung der Ware im Werk mit der
Übergabe an den Käufer, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem
Verlassen unseres Werkes auf den Käufer über.
5. Ansprüche wegen Sachmängeln
5.1 Der Käufer hat Abweichungen des gelieferten vom bestellten Material hinsichtlich Art,
Beschaffenheit und Menge (Mängel) unverzüglich nach Ablieferung zu rügen, sofern sie
offensichtlich sind. Bei nicht offensichtlichen Mängeln hat die Mängelanzeige innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen zu erfolgen. Unternehmer haben einen nicht
offensichtlichen Mangel unverzüglich nach dessen Erkennbarkeit zu rügen.
5.2 Bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels kann der Käufer zunächst nach
seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware
verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, liegt dieses Wahlrecht bei uns.
5.3. Muster, Musterlichtbilder und Proben können nur allgemeine Farben und Struktur des
Steines zeigen und gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung
und Farbe, weil sie nie im Stande sind, das betreffende Material genau zu charakterisieren.
Stärke, Größe und Farbe der Steine ergeben sich nach Anfall im Steinbruch. Abweichungen,
insbesondere in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins, Quarzadern, Risse
oder Einsprengungen, wie sie in der Natur des Steines liegen, stellen keine Mängel dar und
mindern den natürlichen Wert des Steines nicht. Bei der Menge der Steine sind Abweichungen
von min. 10% üblich, da es sich um Toleranzstärken handelt.
5.4 Kalkstein ist nicht absolut wetterbeständig, nicht frostbeständig und auch nicht
tausalzbeständig; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen. Bei unsachgemäßer Verlegung von
Kalkstein können Verfärbungen auftreten (Ausblühungen), die durch äußere Einflüsse auf das
Material hervorgerufen werden. Ausblühungen haben ihre Ursache in Chemikalien, die durch
Feuchtigkeit entweder aus der Mörtelmasse oder aus dem Untergrund, d.h. aus dem
Mauerwerk, feuchten Innenräumen oder ggf. auch aus der Atmosphäre an die Oberfläche des
Marmors transportiert werden. Beim Verlegen von Kalkstein darf auf keinen Fall Zement
Verwendung finden, sondern nur Trassmörtel bzw. Kies/Splitt. Ausblühungen sind niemals im
Stein selbst oder in der Steinqualität begründet und sind daher kein Mangel. Auf die
einschlägigen DIN-Normen und die BTI des DNV wird verwiesen.
5.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Ist der Käufer
Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine
Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
6. Haftungsbegrenzung auf Schadensersatz bei Verschulden
6.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei
Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
6.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen
vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten,
insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und
unerlaubter Handlung haften wir nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
6.3 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder eine grob fahrlässige
Pflichtverletzung vorwerfbar ist oder bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf
der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das
Eigentum hieran verfügen.
Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird
der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten
sind.
7.2 Ist der Käufer Unternehmer gilt folgendes:
(1) der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern
bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese
Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den
nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware
wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz
9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen
und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung
im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer
unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer
erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das
Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein
solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt
sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer
einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als
Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem
Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten
Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum
des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den
Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware
treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche
oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer
ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im
eigenen Namen einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im
Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer
sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber
informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der
Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer dem
Verkäufer.
(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder
Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als
50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.
(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere
Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware
herauszuverlangen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen per Vorkasse sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug
zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen schriftlicher Vereinbarungen.
8.2 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, beanspruchen wir unbeschadet der
Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB. Bei Unternehmern betragen die
Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung
weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt im Falle des Verzuges vorbehalten.
8.3 Aufrechnungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen, gleich welcher Art, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch ist von uns
anerkannt, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche
ist der Käufer auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben
Kaufvertrag geltend macht.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
9.1 Ist der Käufer Unternehmer, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis Schernfeld/Wegscheid bzw. Solnhofen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
9.2 Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie damit im Zusammenhang
stehenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Ingolstadt.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Demir Natursteine

Demir Natursteine

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alles bestens, super schnell angekommen und sehr guter Lieferdienst. kann ich nur empfehlen:-)
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