Im Oktober 2001 wurde vom Rat der Europäischen Union die Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Statut) verabschiedet. Das SE-Statut bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Europäische Aktiengesellschaft zu gründen. Der Vorteil:Die Gesellschaft kann europaweit agieren und unterliegt dem Gemeinschaftsrecht, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist.Die sowohl rechtlich als auch betriebswirtschaftlich ausgewiesenen Autoren erörtern umfassend alle wesentlichen Aspekte dieser neuen Rechtsform: Gründung, Grenzüberschreitende Sitzverlegung, Corporate Governance, Mitbestimmung, Kapitalausstattung und Finanzierung, Rechnungslegung, Prüfung und Publizität, Konzernrecht, Besteuerung, Einsatz in der Unternehmenspraxis, Corporate Culture und Corporate Goodwill.